Satzung der Pokalgemeinschaft
Allgäuer Tor
1. Die Pokalgemeinschaft „Allgäuer Tor" umfaßt 6 Vereine:
Dietmannsried, Ittelsburg, Probstried, Reicholzried, Schrattenbach-Eichholz, Zell.
2. Die Vereine treffen sich jährlich einmal im Frühjahr (ca. Ende März, Anfang April) zum Pokalschießen, welches jeweils in Reihenfolge von einem anderen Verein durchgeführt wird. Etwa 4 Wochen vor Schießbeginn treffen sich die Schützenmeister (Sportleiter) beim durchführenden Verein zur Terminabsprache. Die Einladung zur Terminbesprechung und zum Pokalschießen erfolgt durch den Veranstalter jeweils schriftlich.
3. Es werden zwei Pokale ausgeschossen und zwar in Klasse A und B. Die Einteilung der Klassen erfolgt nach dem Pokalschießen 1982, wobei die drei erstplatzierten Vereine Klasse A sind. Der Vierte gewinnt den zweiten Pokal und bildet zusammen mit dem Fünften und Sechsten Klasse B. Für die Jugend wird ein eigener Pokal ausgeschossen.
Wer als Schüler/Jugend schießt muß mindestens 10 Jahre alt sein und stehend freihändig ohne Hilfsmittel schießen können.
Die Pokalgewinner erhalten diesen als Wanderpokal für ein Jahr zu treuen Händen und müssen auf ihre Kosten Vereinsname, Jahres- und Ringzahl eingravieren lassen. Die Pokale gehen nach dreimaligem aufeinanderfolgenden Gewinn oder nach insgesamt fünfmaligem Gewinn in den Besitz des jeweiligen Vereins über. Für zu ersetzende Pokale wird ein Stifter gesucht. Sollte sich niemand finden lassen, werden die Anschaffungskosten zu gleichen Teilen von den sechs Vereinen getragen. Alle teilnehmenden Vereine erhalten zur Erinnerung eine Urkunde.
Dr. Wirsching Wanderteller: Gewinner des Tellers ist der Verein, der mit den 3 besten Blattl (Tiefschüssen) die geringste Teilerzahl erreicht. Der Teller wird jährlich neu ausgeschossen.
4. Die Startgebühr beträgt pro Schütze: € 2,--, Schüler, Jugend und Junioren B: € 1,--
5. Der das Pokalschießen ausführende Verein trägt als Veranstalter die Verantwortung des Schießens. Die Auswertung der Ergebnisse, die elektronisch erfolgen, übernimmt ein Beauftragter des veranstaltenden Vereines auf Wunsch im Beisein eines Mitgliedes eines Gastvereins. Bei defekter Auswertemaschine und evtl. Ersatz müssen alle Scheiben mit der neuen (Ersatz-)Maschine ausgewertet werden.
6. Das Pokalschießen unterliegt den Bestimmungen des Bayerischen Sportschützenbundes und der festgelegten Satzung. Es ist offen für alle aktiven Mitglieder der teilnehmenden Vereine, insofern sie bei einem der Pokalgemeinschaft „Allgäuer Tor" angehörenden Verein hauptamtlich versichert sind. Nur für diesen Verein sind sie startberechtigt.
7. Geschossen wird auf die Scheibe, die nach Sportordnung gültig ist. Jeder Schütze hat eine Serie von 20 Schuß ohne Verlassen des Standes abzugeben.
Jedem Schützen stehen auf einer besonders gekennzeichneten Scheibe 5 Probeschuß zu. Bei zuviel geschossenen Probeschüssen werden pro zuviel abgegebenem Schuß 2 Ringe bei der Serie in Abzug gebracht.
Senioren ab 60 Jahren dürfen in der Schlinge schießen. Federbock ist nicht zugelassen. (Ausnahme: Zertifikat)
Gewertet werden die zehn besten Einzelergebnisse jedes Vereins.
8. Bei Ringgleichheit von zwei oder mehreren Vereinen entscheidet über die bessere Plazierung die bessere Ringzahl des elften Schützen. Sollte diese wiederum gleich sein, entscheidet die bessere Ringzahl des jeweils nächstfolgenden usw.
9. Um Unregelmäßigkeiten im Schießbetrieb zu vermeiden, darf nicht ohne Aufsicht geschossen werden.
Probstried, 17.03.2004